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Im Grunde nicht. Für alles gilt: Kann, muss aber nicht. Der Vorstand ist die verbandsrechtlich notwendige Vertretung der Gesellschaft nach außen. Schon mit der Übernahme dieser repräsentativen Funktion leisten die Mitglieder des Vorstandes eine wichtige Aufgabe.
Nein, das Office hat die Übersicht und macht eine Terminverfolgung.
Nein, gar nicht. Der "Tageskram" ist in unserem Office seit 8 Jahren in Guten Händen. Korrespondenz mit Behörden, Steuerberater, Termine, Nachfassen etc. - das macht alles unser Office. Ebenso Standard-Beantwortungen für Mitglieder oder nachfragende Patienten. Auch die Vor- und Nachbereitung der Jahreshauptversammlungen.Der Vorstand kann, muss aber hier keinen unmittelbaren Einfluss nehmen.
Nein, alle Fragen können per email oder auch Skype oder FaceTime online geklärt werden.
Nein, Zahlungen und Erinnerung überwacht das Office und führt sie auch aus.
Nein, kümmern nicht, aber der Vorstand kann nach eigenem Ermessen natürlich jederzeit von seinem Prüfungsrecht Gebrauch machen. Alle Zahlen sind transparent! Belege können jederzeit eingesehen bzw. übersandt werden. Die Liquidität ist gesichert.
Nein. Vorbereitung und Nachbereitung erfolgt durch das Office. Dieses stellt die entsprechenden Unterlagen für den rechtsgültigen Ablauf anlässlich der JHV schriftlich zusammen:
> Einladung zur JHV
> TOP
> Vorjahresprotokoll zur Unterzeichnung
> Gegenüberstellung Einnahmen/Ausgaben
> Entlastung des Vorstandes
> etc.
Das Office erledigt ebenfalls die Anmeldung von Vorstandsänderungen oder Satzungsänderungen beim Amtsgericht und korrespondiert ggf. mit dem Notar.
(Der Aufwand für das Vorstandsmitglied ist hier vielfach lediglich das Leisten einer Unterschrift.)
Es muss immer mindestens ein Mitglied des Vorstandes auf der Jahreshauptversammlung anwesend sein und die Versammlung leiten können.
Gewiss, das ist sogar gewünscht!
Aber man muss sich auch über deren Umsetzung Gedanken machen.
Das Office denkt mit, aber die Aufgaben des Office sind zunächst rein verwaltungstechnischer Natur.
Das Office legt ausformulierte, begründete Entscheidungsfragen entscheidungsreif (!) per Schriftsatz (email) vor.
Das Vorstandsmitglied gibt seine Position hierzu schriftlich per email ab:
Entweder ein ok, eine Ergänzung oder einen (begründeten) Einspruch.
Die Entscheidung des Vorstands in der jeweiligen Sachfrage ermittelt sich aus dessen Rücksendungen an das Office als zentrale Sammelstelle. (siehe hierzu auch unten Feld: "Was sind meine Satzungsgemäßen Aufgaben")
Alle Vorstands-Mitglieder sind im Vorstandsverteiler in den Austausch einbezogen.
Sie können dafür oder dagegen stimmen oder sich der Stimme enthalten.
Wichtig ist: Entscheidungen müssen rekapitulierbar sein.
1. Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt. Sie bleiben bis zur Neuwahl des Vorstandes im Amt. Die Wiederwahl ist zulässig für maximal 3 aufeinanderfolgende Amtsperioden. Über Ausnahmen entscheidet die Mitgliederversammlung: Bei Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds ist der Vorstand berechtigt, ein neues Mitglied kommissarisch bis zur nächsten Wahl zu berufen.
2. Der Vorstand setzt sich zusammen aus:
a. dem Vorsitzenden
b. dem stellvertretenden Vorsitzenden
c. dem Beisitzer
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch den Vorsitzenden oder dessen Stellvertreter vertreten. Jeder vertritt den Verein allein.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 2000 € (i. W. zweitausend Euro) die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
3. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit diese nicht der Mitgliederversammlung vorbehalten sind. Er führt die laufenden Geschäfte und vertritt den Verein nach außen.
4. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit, wenn nicht in dieser Satzung eine andere Bestimmung getroffen worden ist. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Abwesenheit die des stellvertretenden Vorsitzenden.
5. Vorstandsbeschlüsse können auch telefonisch, schriftlich, per Telefax oder Email gefasst werden, wenn kein Mitglied des Vorstandes dieser Art der Beschlussfassung widerspricht.
6. Der Vorstand wird ermächtigt, die vom Registergericht verlangten Satzungsänderungen vorzunehmen.
Ja, natürlich, der Zeitpunkt sollte aber beiden passen!
Deshalb ruft besser das Office oder Vorstands-Mitglied selbst zurück, wenn die Zeit hierzu besteht.
Tragen Sie ihre bevorzugte Erreichbarkeit bitte ganz unten im FeedBack-Formular ein.